Hilfe zur angemessenen Schulbildung

Hilfe zur angemessenen Schulbildung (Schulbegleitung) ist eine Leistung der Eingliederungshilfe für Minderjährige gem. §§53,54 (1) Ziff.1 SGB XII.

Sie sichert Schülerinnen und Schülern mit einer  geistigen und/oder körperlichen Beeinträchtigung bzw.  einer Mehrfachbeeinträchtigung  die Teilhabe am Schulbesuch.

Die Leistungen umfassen unterschiedliche Unterstützungsmaßnahmen im Sinne einer persönlichen Assistenz und können  in allen Schulformen erbracht werden.

Die Kosten für diese Leistungen werden nur auf Antrag der Eltern an den entsprechenden Leistungsträger übernommen.

Das Verfahren erläutern wir Ihnen gerne persönlich oder telefonisch.

Die LeNi kann Durchführer der HzaS sein. Sollte es zu einer Maßnahme kommen, suchen wir eine Assistenz, die zu der Schülerin / dem Schüler passt. 

Die Koordination der Maßnahmen erfolgt bei der LeNi durch eine staatlich anerkannte Heilpädagogin.

Die Aufgaben orientieren sich an dem individuellen Hilfebedarf der Schülerin / des Schülers. Die Aufgaben der Schulassistenz können unterstützende Tätigkeiten sein, wie zum Beispiel:
– Lebenspraktische Hilfestellungen, z. B. beim An- und Umziehen
– Unterstützung bei der Verwendung von Kommunikationsmitteln
– Begleitung bei Schulfahrten und Klassenausflügen

Dieses sind nur einige Beispiele, die je nach Besonderheit des Einzelfalles beliebig ergänzt und angepasst werden können.

 

Wen können Sie fragen? 

Frau Birte Erichsen, Dipl. Heilpädagogin

04661 - 9014090 

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