Sozialraumorientierung im Kreis Nordfriesland

Seit 2002 arbeitet der Kreis Nordfriesland in der Jugendhilfe konsequent sozialraumorientiert, d.h. die Hilfen zur Erziehung werden individuell maßgeschneidert und richten sich an den Zielen der Betroffenen aus.

Seit 2009 wird die Sozialraumorientierung auch in der Eingliederungshilfe für Kinder umgesetzt. Auch hier sind die Erfahrungen sehr positiv, Sozialraumorientierung befördert konsequent die Ideen der Inklusion.

Die Organisations- und Finanzstrukturen sind so gestaltet, dass sie die fachlichen Ziele befördern. So konnten neben flexiblen Einzelfall-Hilfen auch zahlreiche »fallunspezifische« Ansätze entwickelt und Projekte realisiert werden. 

weitere Informationen unter: www.nordfriesland.de/Kreis-Verwaltung/Projekte-Initiativen/Sozialraumorientierung

 

Das Fachkonzept Sozialraumorientierung dient in zahlreichen Arbeitsfeldern Sozialer Arbeit als fachliche Grundlage. Das in der Tradition von humanistischen, erziehungskritischen und gemeinwesenarbeiterischen Arbeitsansätzen stehende Konzept wurde am ISSAB entwickelt. Die folgenden methodischen Prinzipien bilden den Kern des sozialräumlichen Ansatzes:

  • Ausgangspunkt jeglicher Arbeit sind der Wille bzw. die Interessen der Menschen (in Abgrenzung zu Wünschen oder naiv definierten Bedarfen).
  • Aktivierende Arbeit hat grundsätzlich Vorrang vor betreuender Tätigkeit.
  • Bei der Gestaltung der Aktivitäten und Hilfen spielen personale und sozialräumliche Ressourcen eine wesentliche Rolle.
  • Aktivitäten sind immer zielgruppen- und bereichsübergreifend angelegt.
  • Vernetzung und Integration der verschiedenen sozialen Dienste sind Grundlage für funktionierende Einzelhilfen.

(Quelle: www.uni-due.de/biwi/issab/sozialraumorientierung)

 

Das Projekt Sozialraumorientierung im Kreis Nordfriesland umfasst neben den oben angesprochenen inhaltlichen Schwerpunkten eine enge und vertrauensvolle Kooperation zwischen öffentlichem und freien Trägern, eine gemeinsame Verantwortung für die Fallbearbeitung im Sinne einer paritätischen Hilfeplanung und die gemeinsame Finanzverantwortung für die aufzuwendenden Mittel für fallspezifische und fallunspezifische Maßnahmen. Damit ist auch gleichzeitig eine Besonderheit dieses Projektes benannt, die sogenannte Sozialraumbudgetierung.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sozialraumvertrag unter folgendem Link:

http://www.nordfriesland.de/media/custom/2271_969_1.PDF?1367491154

 

Bis zum Jahre 2009 hat sich die LeNi maßgeblich an den Planungen für ein Sozialraumbudget im Bereich der EGH für unter 18-Jährige engagiert. Mit Vertragsunterzeichnung wurde die LeNi für fünf Jahre zum Träger des entsprechenden Sozialraumbudgets im Sozialraum Nord. Im Jahr 2014 hat sich die LeNi im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung erneut um die Trägerschaft für weitere fünf Jahre beworben. Der Kreistag hat der Empfehlung des Jugendhilfeausschusses folgend die Vergabe an die LeNi beschlossen.

Im Jahr 2019 hat ein weiteres Vergabeverfahren für die Jahre 2021 - 2025 stattgefunden, auch für diesen Zeitraum werden wir gemäß des Kreistagsbeschlusses vom 07.02.2020 wieder die Sozialraumträgerschaft übernehmen dürfen.