Mitwirkung im FUD - ist das was für Dich?

Im Bereich des FUD haben wir immer Bedarf an engagierten Mitstreiterinnen und Mitstreitern. Wenn Du eine Aufgabe übernehmen möchtest, melde Dich gerne bei uns. Die Bezahlung der nebenamtlichen Einsatzkräfte erfolgt im Rahmen der sogenannten Aufwandsentschädigung gemäß §3 Nr.26 EStG.

Bescheinigung eines aktuellen 1. Hilfe Kurses

Jede Einsatzkraft benötigt einen aktuellen 1. Hilfe Kurs. Der 1. Hilfe Kurs muss alle zwei Jahre aufgefrischt und die aktuelle Bescheinigung wieder beim FUD eingereicht werden.

Erweitertes Führungszeugnis

Jede Einsatzkraft muss ein erweitertes Führungszeugnis einreichen. Dieses wird mit einem Formular, dass die Leni ausfüllt, beim Amt beantragt. Die entstehenden Kosten werden nach Einreichen der Quittung von der Leni erstattet. Das Führungszeugnis wird nach Hause geschickt und dann bitte an den FUD weitergeleitet.

Fortbildung und Versicherung

Alle Einsatzkräfte werden ausführlich zum Thema Aufsichtspflicht informiert.

Es finden regelmäßige Austauschtreffen statt.

Es werden regelmäßig Fortbildungen organisiert, zu denen sich die Einsatzkräfte anmelden können. Die Teilnahme erfolgt in der Freizeit, die Fortbildungskosten trägt die Leni. Alle erforderlichen Fortbildungen können auf Wunsch auch bequem zu Hause mittels einer Online-Schulung erarbeitet werden.

Die Einsatzkräfte sind während ihrer Tätigkeit über die Leni versichert.

Wen können Sie fragen?

Ingegret Andresen

Telefon. 04661/9014095

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