Mehr Teilhabe. Mehr Möglichkeiten:

Hilfen zur Schulbildung

Junge Menschen mit einer Behinderung oder die von Behinderung bedroht sind, brauchen oft Unterstützung, um den schulischen Alltag bewältigen zu können.

Mit den Hilfen zur Schulbildung (§ 75 SGB IX) werden unterstützende Leistungen zur Teilhabe an Bildung erbracht, welche Schülerinnen und Schüler mit einer Teilhabebeeinträchtigung in die Lage versetzen, Bildungsangebote gleichberechtigt mit anderen wahrnehmen zu können.

Teilhabe heißt, mehr möglich zu machen - in allen Lebensbereichen. In der Bildung sieht dieses Leistungsrecht der Eingliederungshilfe SGB IX daher die Leistungen zur Teilhabe für alle anspruchsberechtigte Menschen vor.

 

Unser Auftrag in Schule

Wir begleiten Schüler*innen mit einer Teilhabeeinschränkung an vielen Schulen im Kreis Nordfriesland in sogenannte Pool-Projekten. Langwierige und aufwändige Anträge für eine Schulbegleitung haben damit ein Ende.

In einem Pool-Projekt sind die folgende Unterstützungssysteme beteiligt und arbeiten im Sinne einer „gemeinschaftlichen Verantwortung“ eng zusammen:

  • sogenannte Pool- bzw. HzS-Kräfte (Schulbegleiter*innen der freien Träger LeNi GmbH und weiterer Kooperationspartner)
  • Lehrkräfte
  • Schulsozialarbeiter*innen
  • Schulassistenzen
  • Sonderpädagog*innen

Das Ziel aller Beteiligten ist es, die Teilhabechancen der Schüler*innen zu verbessern bzw. sicherzustellen. Einzelfallübergreifend und -unspezifisch. Unsere HzS-/Poolkräfte arbeiten dabei partizipativ, ressourcenorientiert, vernetzend und vor allem: gemeinsam mit den Schüler*innen.

Es wird keine Diagnose oder ein Antrag auf eine Einzelfallmaßnahme benötigt. So kann eine zeitnahe Unterstützung für die Schüler*innen ermöglicht werden.

 

Warum sich immer mehr Schulen für ein Poolprojekt entscheiden:

  • Flexibler und bedarfsorientierter Einsatz der tatsächlich benötigten Hilfen
  • Schüler*innen finden neben der notwendigen Unterstützung vermehrt Entwicklungsfreiräume zu mehr Selbstständigkeit und Interaktion in der Klassengemeinschaft
  • Gewährleistung zeitnaher und bedarfsgerechter Einsätze von HzS-/Poolkräften
  • Reduzierung von Stigmatisierungen durch den Aufbruch starrer und sichtbarer Eins-zu-Eins-Zuordnungen von Assistenzkräften
  • Systematisches Ineinandergreifen aller verfügbaren Unterstützungssysteme für die Schüler*innen
  • Personelle Kontinuität gibt Sicherheit und führt zu einer Harmonisierung der Schulabläufe. Das wirkt sich positiv auf das Lern- und Klassenklima aus.
  • Gestaltung effektiver Schulübergänge, z.B. von der Grund- in die Gemeinschaftsschule

 

Einzelfallhilfe

Wir bietet aber auch in allen Schulformen im nördlichen Kreis Nordfriesland, die noch nicht über ein Pool-Projekt verfügen, unsere umfassenden Leistungen in Form von unterschiedlichen Unterstützungsmaßnahmen im Sinne einer persönlichen Assistenz und Schulbegleitung an. In einem solchen Fall werden die Kosten für diese Leistungen nur auf Antrag der Sorgeberechtigten an den entsprechenden Leistungsträger übernommen. Sprechen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gerne.

Noch Fragen?

Wenden Sie sich gerne an unseren Fachbereich der Sozialraumorientierte Eingliederungshilfe in Schule.

 

Fachbereichsleitung: Karsten Hagen Grothe

Lebenshilfeeinrichtungen Niebüll GmbH

Lorenz-Jannsen-Straße 11, 25899 Niebüll

Büroadresse:

Hauptstraße 43, 25899 Niebüll

Telefon: 04661 – 9016138

Telefax: 04661 – 9014098

Mobil: 0151 – 58229021

E-Mail: k.grothe(at)leni-mail.de