Das Kindertagesförderungsgesetzt (KiTaG) ermöglicht es den Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein bis zu 25 % der ihnen zur Verfügung stehenden Stellen für Zweitkräfte durch Quereinsteiger*innen zu besetzten.
Wissenswertes und weitere Informationen sind in folgendem PDF zu finden: